Pflegeleistungsergänzungsgesetz 2008

Seit dem 01.07.2008 sind die Leistungen aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz erhöht worden . Dies ist besonders interessant auch für alle Personen mit erheblichen Einschränkungen aufgrund demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die keine Pflegestufe haben, aber nicht dauerhaft in einer stationären Einrichtung leben.

Je nach Einstufungen können durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz bis zu 200,- € monatlich für Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden.

Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) sollten bei jedem Hausbesuch in Zusammenhang mit der Pflegeeinstufung automatisch auch die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz prüfen.

Wird der Betreuungsbetrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das erste Halbjahr des neuen Jahres übertragen werden.

Sollte man schon seit längerem Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz (bis 30.6.2008: 460,- € jährlich) beziehen, so tut man gut daran sich an die Pflegekasse wenden, um zu klären, welcher zukünftige Betreuungsbetrag einem zusteht. Es ist möglich, dass die Einstufung in den höheren Betreuungsbetrag (200,- € monatlich) bei der Pflegekasse beantragt werden muss.

 













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